Partnerschaften, Symbiosen, Bündnisse, Kooperationen – Sie alle haben eins gemeinsam: Man tut sich zusammen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Wie das im Einzelnen aussieht, das muss man sich schon sehr genau ansehen.
Glücksspiel, Spielsucht und der Reiz des Geldes
Glücksspiel ist so alt wie die Menschheit selbst. Ihr Spieltrieb begleitet sie durch alle Entwicklungsepochen hindurch und wird geformt durch den Eingriff von Regenten und Regierungen.
Und immer schon schwimmt eine gewisse Doppelmoral mit: Einerseits wollen Regierende stets am monetären Erfolg des Glücksspiels beteiligt sein, andererseits bemühen sie sich um die Regulierung von Existenz vernichtenden Begleiterscheinungen des Spiels, der Spielsucht.
Das Ergebnis ist eine gewünscht geordnete Glücksspiel-Welt, in der nur bestimmte Spiele für legal befunden und andere als illegal ausgeschlossen werden. Im global verstrickten Online-Zeitalter eine Mammut-Aufgabe!
Technik und Technologie befeuern auch im Bereich des Glücksspiels sowohl Trends neuer Spiele, neuer Anbieter, neuer Betrugsmöglichkeiten, neuer Verstrickungen unter den Beteiligten als auch neuer Regelungen und Sanktionen.
Durch das komplexe Agieren weltweit ist in dieser Hinsicht eine gigantische Geldmaschine entstanden, deren Funktionsweise und Regulierung Experten manchmal überfordert. Und so ist es auch für den Endverbraucher keine Kleinigkeit, sich in diesem Thema zurechtzufinden, um selbst sicher online sein Glücksspiel zu versuchen.
Wie passt nun NWL in diese Spiele-Landschaft?
NWL ist ein Lotterieunternehmen, das mit einer staatlichen Lizenz ausgestattet ist. Es bietet verschiedene Spielarten auf dem deutschen Glücksspiel-Markt an, unter www.lotto-sh.de auch online.
NordwestLotto ist eine 100 %ige Tochter der Investitionsbank Schleswig-Holstein, einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Somit ist das Land Schleswig-Holstein über seine Beteiligung an der Investitionsbank Schleswig-Holstein auch mittelbar an der NWL beteiligt.
(Quelle: https://www.lotto-sh.de/imperia/md/images/pfe-nlsh/corporate_governance-bericht_2019.pdf)
Der Blog-Beitrag Wer ist eigentlich NordwestLotto? aus der vergangenen Woche erwähnt noch einen weiteren Aspekt, der in Bezug auf NWL wichtig ist. Der Beitrag enthält die Passage:
„Sie (die NordwestLotto GmbH & Co. KG) übernimmt dabei zusätzlich die öffentlichen Aufgaben des Landes nach § 10 Abs. 1 Erster GlüÄndStV (§ 2 des Ausführungsgesetzes zum genannten Staatsvertrag).“
Was mag das wohl wieder bedeuten – Eine öffentliche Aufgabe des Landes nach § 10 Absatz 1 Erster GlüÄndStV? Ein Blick in das so bezeichnete Regelwerk hilft da doch bestimmt gleich weiter? Und tatsächlich wird dort ausgeführt, dass die Länder zur Erreichung der Ziele in § 1 des obengenannten Vertrages die ordnungsrechtliche Aufgabe haben, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen. Sie werden dabei von einem Fachbeirat beraten, der sich aus Experten in der Bekämpfung der Glücksspielsucht zusammensetzt.
Ziele des Staatsvertrages sind:
- das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
- das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern,
- den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
- sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.
Da klingt doch Einiges erstmal recht widersprüchlich. Ein Unternehmen wie die NordwestLotto GmbH & Co. KG darf als Konzessionsinhaber weitgehend umfassend große Lotterien veranstalten. Es ist von seiner rechtlichen Organisationsstruktur eher darauf ausgerichtet ist, eine größtmögliche Gewinnmaximierung zu betreiben. In dieser Position soll NWL aber das Land bei der Bekämpfung der Glücksspielsucht und der Begrenzung des Glücksspielangebotes beraten.
Und das Ganze im Rahmen ordnungspolitischer Aufgaben der Gefahrenabwehr, der dem Bereich staatlichen Handelns zugeordnet ist, in dem er den Bürgern in seiner größten Macht gegenübertritt.
NWL im Bannkreis konträrer Positionen
Hier stehen sich aus ordnungspolitischer Sicht gesehen zwei konträre Positionen gegenüber:
– restriktives staatliches Handel im Interesse staatlichen Gefahren-Abwehr
und
– offensiver privatrechtlicher Gewinnmaximierung.
Auf den ersten Blick passen diese Bereiche nicht so recht zusammen. Besser wird diese Situation auch dann nicht, wenn man bedenkt, dass sich NordwestLotto zu 100 Prozent im Besitz des Landes Schleswig-Holstein befindet.
Das mahnende Beispiel mit der HSH Nordbank, deren Anteile sich sogar zwei Bundesländer geteilt haben, dürfte vielmehr zur Vorsicht mahnen. Und wer nun denkt, dass weitere Recherchen in dieser Angelegenheit diese Ungereimtheiten auflösen werden, der täuscht sich.
Hier kann der Beitrag angehört werden: