Glücksspielwerbung
Werbung für öffentliches Glücksspiel ist in Deutschland im Fernsehen, im Internet und über Telekommunikationsanlagen verboten – Werbung in Zeitungen, Zeitschriften pp. hat sich an den Zielen des Glücksspieländerungsstaatsvertrages (GlÄndStV) zu orientieren – Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist verboten.
Aber die Glücksspiel-Landschaft ist immer anders als man denkt. So taucht den auch in den GlüStV-Werberichtlinien an einer Stelle die Formulierung
“Die Werberichtlinie trifft allein Regelungen in glückspielaufsichtlicher Hinsicht.”
auf. Damit wird auch sofort der Anwendungsbereich dieser Regelung deutlich. Es sind allein die Glücksspielveranstalter und-vermittler des öffentlichen Glücksspiels (https://kieler-lotto.de/pflichten-der-veranstalter-und-vermittler-von-oeffentlichen-gluecksspielen-aufklaerung/ ) betroffen, die ihr Geschäft auf der Basis einer deutschen Konzession betreiben. Dieses Hinweises hätte es aber auch gar nicht bedurft, da jegliches Fehlverhalten dieses Betreiberkreises ja auch immer einen Verstoß gegen die erteilte Konzession bedeuten und damit ein Eingreifen der Glücksspielaufsicht ermöglichen würde.
Schwarze Lotterien
Allerdings wird man damit nicht an die Mitglieder der in Deutschland nicht zugelassenen Branche der sogenannten Zweitlotterien oder schwarzer Lotterien herankommen. Diese haben sich dem Zugriff der bundesdeutschen staatlichen Glücksspielaufsicht durch Verlagerung oder Gründung des Firmensitzes im Ausland – bevorzugt in England, Malta, Gibraltar pp. -entzogen. Und sie betreiben in einem Maße Werbung im – privaten – Fernsehen, vor allem aber im Internet, das eigentlich von der deutschen Rechtsordnung nicht toleriert werden könnte, wenn nicht der ungeklärte Rechtsstatus wäre.
Die gewählte Rechtsgrundlage, ein Staatsvertrag der bundesdeutschen Länder, ist – wohl wegen Verstoßes gegen höherrangiges deutsches Bundesverfassungsrecht und möglicherweise auch gegen europäisches Vertragsrecht – nicht unumstritten und veraltet; die dringend erforderliche zweite Novellierung scheiterte bislang am Widerstand mehrerer Bundesländer. Aus der aktuellen Tagespresse ist zu entnehmen, dass unser Bundesland Schleswig-Holstein wohl wieder einmal eine neuerliche Liberalisierung der Online-Lotteriewelt anstrebt und damit neuerlich einen eigenen Glücksspielweg zu gehen gedenkt.
Zudem muss den bundesdeutschen staatlichen Glücksspielaufsichtsbehörden klar sein, dass sie bei solchen Rahmenbedingungen keine großen Erfolgsaussichten haben dürfte, wenn sie im Ausland ansässige Lotteriebetreiber mit bundesdeutscher Rechtsanwendung droht. Jedenfalls sind bislang keine dahingehenden Erfolgsnachrichten bekanntgeworden.
Illegale Lotteriewerbung
Als neue Nuance der bundesdeutschen Verfolgung illegaler Lotteriewerbung sind die Versuche zweier Länderrundfunkanstalten zu verzeichnen, den in ihrem Zuständigkeitsbereich ansässigen privaten Fernsehgesellschaften derartigen Geschäftsbetrieb zu untersagen. Gegen zwei Sender haben die Rundfunkanstalten bei den angestrengten Gerichtsverfahren in erster Instanz obsiegt; die weiteren Ergebnisse bleiben abzuwarten.
Bei dieser Sachlage macht es derzeit keinen Sinn, sich mit den Abläufen um die derzeit existierende Glücksspielwerbung intensiver auseinanderzusetzen. Vielmehr wird sich der hiesige Fokus auf die Rolle eines stillen Beobachters und Berichterstatters beschränken.
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