Neues zum Thema Glücksspiel in Deutschland

Im Hintergrund ein grüner Spieltisch, Hände, die ihre Chips platzieren; im Vordergrund ein Teil eines Roulettespiels mit schwarz-roten Zahlen, einem hellen Holzrahmen und bordeauxfarbenem Rand

Es gibt einen neuen „Glücksspielstaatsvertrag 2021“ mit Datum vom 29. Oktober 2020. Jetzt ist es Aufgabe der jeweiligen Landesparlamente, entsprechende Landesgesetze für die einzelnen Bundesländer zu erlassen.

Regeln zu verletzen, zahlt sich doch aus

Das Regierungspräsidium Darmstadt kann auch den Oktober 2020 für sich verbuchen, denn zum ersten Mal überhaupt ist bestimmten Anbietern von Sportwetten in Deutschland eine Erlaubnis für entsprechende Angebote erteilt worden. Die maßgebliche Whitelist ist mit Stand vom 24.11.2020 aktualisiert worden.

Danach ist es nun insgesamt 21 Unternehmen in Deutschland gestattet, auf ganz legale Weise ihre Sportwetten anzubieten. Für die bisher illegalen Anbieter zahlt sich das tatsächlich aus, denn ein Teil von ihnen profitiert nun doch von der zurückliegenden kontrovers diskutierten „Duldung“.

Das bedeutet, dass die bisher illegalen Anbieter von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker, die aber bereits die technischen Vorgaben für Spielerschutz und Spielsuchtbekämpfung einhalten, nach Maßgabe der Verwaltung nicht verfolgt werden sollen.

Maßnahmen diesbezüglich richten sich dann also lediglich gegen:

– Anbieter von Online-Casinospielen und Anbietern von Sportwetten ohne einen Konzessionsantrag,

– Anbieter von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker, die die technischen Vorgaben nicht einhalten.

Illegale Anbieter profitieren?

Obwohl diese „Duldung“ im ersten Moment den Eindruck erweckt, als wäre Rechtsverletzung wiedermal erfolgreich, scheint es derzeit noch nicht so zu sein.  Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt tatsächlich gegen mehrere Anbieter von Online Casinos wegen des Verdachts unerlaubten Glücksspiels.

Mit von der Partie sind nicht nur so namhafte Anbieter wie Tipico und Lottoland, sondern wegen des Verdachts der Beihilfe in selbiger Sache richten sich die Ermittlungen ebenso gegen verschiedene Zahlungsdienstleister.

Trotz der erfolgten „Duldung“ im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung sieht die Staatsanwaltschaft hier eine strafbare Handlung. Rechtlich kann nämlich eine derartige Duldung per Verwaltungsanweisung (noch) nicht bestehende Gesetze ändern.

Das bleibt abzuwarten. Zu oft gewinnen brave Bürger doch den Eindruck, dass auch Rechtsnormen gut verbogen und gebeugt, um-dekoriert und um-interpretiert werden können. Dabei hat sich bei vielen Menschen doch eingeprägt, dass so etwas ganz besonders dann auffällig zutage tritt, wenn die Betreffenden mächtig, einflussreich und öffentlich präsent sind.

Je unbedeutender eine Person oder Vereinigung, desto mehr trifft sie gefühlt die Härte des Gesetzes. Das Verständnis eines Recht-Staates wird sich zeigen.

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