Was hat das Finanzamt mit Lotto zu tun?

Mittig ein grauer Schriftzug Tax Office, links und rechts davon jeweils der untere Teil eines Arms mit einer aufgehaltenen Hand, die in einem weißen Hemd und blauem Anzug steckt

Lottoziehung und die Kugeln rollen – Nicht nur die aktiven Lottospieler interessieren sich für dieses Ereignis, auch der Staat ist dabei. Sein langer Arm, das Finanzamt, ist stets mit an Bord.

Das Finanzamt und Lotto?

Ja sicher. Der Staat generiert aus dem Betrieb von Glücksspiel aller Art einen erheblichen Teil seiner Erträge, und das dadurch, dass er spezielle Steuern darauf erhebt. In diesem Fall beim Lotto ist das die Lotteriesteuer.

Die geltende Rechtsgrundlage, um diese Steuer zu erheben, ist das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8. April 1922 (RennwLottG). Es ist eines der älteren, aber noch heute gültigen Gesetze in Deutschland. Schon das Erstellungsdatum dieser Vorschrift lässt erkennen, dass der Staat bereits seit langer Zeit dem Lotteriegewerbe seine Aufmerksamkeit schenkt.

Da der Sozialstaat und der Staatsapparat finanziert werden müssen, ist das System auf die Erhebung von Steuern zum Zweck der Erzielung von Einnahmen angewiesen. Wie praktisch, wenn der betroffene Bereich, den die Steuer trifft, auch noch reich an Erträgen ist.

Lotteriesteuer – Zwei Seiten einer Medaille

Das Steuersystem an sich ist wirklich reich an Erfahrungen. Es besteht schon sehr lange und ist absolut keine Erfindung der Neuzeit. Es entwickelt sich und wird an die Anforderungen, die große Gemeinschaften stellen, ständig angepasst.

Kaum beginnt der Spieler mit dem Lottospiel, ist das Finanzamt auch schon dabei. Der Lotteriebetreiber hat bereits einen bestimmten  %-Satz der erzielten Verkaufsumsätze an das Finanzamt abzuführen.

Bundesweit entstanden auf diese Weise in 2015 Einnahmen in Höhe von 1.466.000.000 Euro durch die Lotteriesteuer. Allein das kleinere Bundesland Schleswig-Holstein rechnete in seinem Haushaltsplan für das Jahr 2018 neben den Lotteriezweckabgaben in Höhe von rd. 64.000.000 Euro mit weiteren Lotteriesteuererträgen in Höhe von 49.900.000 Euro.

Das ist die eine Seite der Medaille – die Seite der Besteuerung. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden nun auf der anderen Seite der Medaille die erzielten Gewinne aus Lotterien steuerfrei gestellt

Die Qual der Wahl – Lottogewinne

Das Problem beginnt nach der Freude über den Gewinn. Empfänger von Sozialleistungen müssen mit ihrer Leistungsbehörde klären, wie mit dem Gewinn umzugehen ist. Andere Glückspilze müssen entscheiden, was sie mit der gewonnenen Summe Geld anfangen wollen.

Neue Freunde für Gewinner

Dieser Punkt ist zugegeben etwas makaber, denn die neuen Freunde, die ein Gewinner findet, sind häufig nicht wirklich Freunde. Doch dieses Phänomen soll hier zumindest erwähnt werden, weil es oft im Zusammenhang mit Geldgewinnen auftritt.

Schenkungen

Manch einer der Gewinner möchte sein Glück vielleicht in Form von Geschenken teilen. Doch Vorsicht, hier lauert möglicherweise die Schenkungssteuer. Je nachdem, in welchem Verhältnis Gebender und Nehmender zueinander stehen, könnte es sein, dass ab einem gewissen Betrag Schenkungsteuer anfällt.

Immobilien

Auch bei demjenigen, der sich eine Wohnung kaufen, sie vermieten und fortlaufend Mieteinnahmen generieren will, greift die Steuerpflicht auf die Mieteinnahmen. Er wird in dieser Hinsicht sogar im Sinne der Umsatzsteuer zum Unternehmer und hat hier noch ganz andere Verpflichtungen zu erfüllen.

Finanzanlagen

Hier gibt es unzählige Möglichkeiten, Geldgewinne zu vermehren. Entsprechende Zahlungen von Zinsen und anderen Erträgen auf ein Sparkonto oder Wertpapier-Depot findet das Finanzamt über die Meldung von Zinserträgen im Rahmen des Datenaustauschs unter den Behörden und legt sie dann der Kapitalertragsbesteuerung zugrunde.

Umsatzsteuer

Selbst wer das Geld einfach nur mit vollen Händen ausgeben will, ob für Projekte, Urlaube und andere Güter und Dienste, der füttert das Finanzamt jedes Mal mit der Umsatzsteuer.

Diese und andere Regelungen gehören zum deutschen Steuersystem. Es ist erforderlich, damit der Staat Einnahmen generieren kann, um die ihm zugedachten Aufgaben erfüllen zu können. Also kein Grund, dem Fiskus nicht das Geld zu gönnen!

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