Was ist anders an Sportwetten?
Diese Seite hatte sich ja schon frühzeitig mit der Thematik befasst, wo eigentlich unsere Lottobeiträge bleiben. Die grundsätzlichen Ausführungen betreffen in erster Linie die Landeserträge aus den im Glücksspielstaatsvertrag tatsächlich geregelten Spielarten (Lotto 6 aus 49, EuroJackpot pp.). Ihren Verbleib im Landeshaushalt des Jahres 2019 zeigt der Folgebeitrag auf. Dort erkennt man dann auch die Positionen, von denen wir immer mal wieder in unseren Zeitungen lesen, wenn ein Staatssekretär oder gar eine Ministerin einen Förderbescheid an eine soziale Einrichtung übergibt.
Online-Casinospiele
Der Bericht über die parlamentarischen Turbulenzen anlässlich der Beschlussfassung über das Gesetz zur Übergangsregelung für Online-Casino Spiele zeigte Erstaunliches auf: das Land erhält keine wesentlichen Erträge aus seinem Alleingang. Diese werden steuerlich über die Umsatzsteuer erhoben, die allen Bundesländern gemeinsam zufließt. Schleswig-Holstein fördert in erster Linie die verbleibenden 15 anderen Bundesländer; bekommt also einen betraglich anhand des Landeshaushaltsplans nicht nachvollziehbaren Anteil an der Umsatzsteuer. Allerdings ist dieser Betrag nicht zweckgebunden, beispielsweise für gemeinnützige Zwecke.
Sportwetten
Wetten aus Anlass von Sportereignissen (Sportwetten) unterliegen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz vom 29. Juni 2012 der Sportwettensteuer, wenn die Sportwette im Inland veranstaltet wird oder der Spieler eine natürliche Person ist und bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder, wenn er keine natürliche Person ist, bei Abschluss des Vertrages seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Inland hat. Dies gilt nicht, wenn der Spieler sich bei Abschluss des Vertrages nicht im Inland aufhält und die zur Entstehung des Vertrages erforderlichen Handlungen dort vorgenommen werden.
Bemessungsgrundlage der Sportwettensteuer ist der Nennwert der Wettscheine bzw. der Spieleinsatz. Die Sportwettensteuer beträgt 5 Prozent des Nennwertes der Wettscheine bzw. des Spieleinsatzes.
Steuerschuldner ist der Veranstalter der Sportwette. Veranstalter ist, wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt und dabei das Spiel- und Wettgeschehen maßgeblich gestaltet. Die Steuerschuld entsteht, wenn die Wette verbindlich geworden ist. Die Sportwettensteuer ist am 15. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraumes fällig. Anmeldezeitraum ist der Kalendermonat.
Nach dem dafür einschlägigen Einzelplan 11 des Landeshaushalts beabsichtigt das Land im Jahre 2019 Einnahmen aus Sportwetten in Höhe von 15.400.000 € zu erzielen. Von diesem Betrag sind nur noch die Zerlegungsanteile der anderen Bundesländer abzuziehen.
Zerlegungsanteile?
Was mag das denn nun wieder sein? Dazu mehr in der nächsten Woche. Hier gibt es erst einmal einen großen Schritt ins eigene Glück:
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