Mittel der Glücksspielaufsicht

Traum des Glücksspiels

Wer ist die Glücksspielaufsicht?

Diese Frage ist angesichts der Zuständigkeitsvielfalt des deutschen Behördenaufbaus und der Vielschichtigkeit des in vielen Facetten betriebenen Glücksspiels schwer zu beantworten. Wenn hier von Glücksspielaufsicht gesprochen wird, ist die im Glücksspielstaatsvertrag aufgeführte Aufsicht durch die jeweiligen obersten Landesbehörden gemeint.

Aufgaben und Mittel der Glücksspielaufsicht (§ 9 Glückspielstaatsvertrag)

Die Glücksspielaufsicht hat die Aufgabe, die Erfüllung der nach diesem  oder auf Grund dieses Staatsvertrages begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen sowie darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür unterbleiben. Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall erlassen.

Sie kann insbesondere:

1. jederzeit Auskunft und Vorlage aller Unterlagen und Nachweise verlangen, die zur Prüfung im Rahmen des Satzes 1 erforderlich sind,

2. Anforderungen an die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele und die Werbung hierfür sowie an die Entwicklung und Umsetzung des Sozialkonzepts stellen,

3. die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung unerlaubter Glücksspiele und die Werbung hierfür untersagen,

4. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen und

5. Diensteanbietern im Sinne von § 3 Teledienstegesetz, soweit sie nach diesem Gesetz verantwortlich sind, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten
untersagen.

Besondere Probleme der Glücksspielaufsicht

Diese eindrucksvolle “Waffenkammer” der Glücksspielaufsichtsbehörden ist in der derzeitigen bundesrepublikanischen Glücksspiellandschaft allerdings wenig hilfreich. Die wesentlichen “Problemkinder” sitzen im Ausland und sind für deutsche Behörden mit den üblichen Mitteln des Ordnungsrechts nicht nachhaltig erreichbar; staatenübergreifende Amtshilfe scheidet weitgehend aus.

Als erfolgversprechend für die Unterbindung unerlaubter Glücksspielwerbung hat sich zwischenzeitlich die Einschaltung der Ländermedienanstalten herausgebildet. Als Ergebnis eines gemeinsamen Schreibens dieser besonderen Aufsichtseinrichtungen an etwa 200 private Radiosender und 300 private Fernsehsender soll lt. NDR-Mitteilung die “Zahl der Verstöße signifikant zurückgegangen” sein; gegen Sender, die sich nicht an das Werbeverbot halten, soll in Zukunft mit “verwaltungsrechtlichen Mitteln” vorgegangen werden.

Daneben bietet sich noch an, Kredit- und Finanzdienstleistern die Mitwirkung am Zahlungsverkehr zwischen Online-Glücksspielanbietern und Spielerinnen/Spielern zu verbieten. Für die Unterbindung des Zahlungsstromes in Richtung Glücksspielanbieter (Spielentgelt) scheinen die in der Vergangenheit aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt zu sein.

Es bleibt spannend. Wir werden weiter berichten.

Legal, schnell und sicher können Sie hier unter staatlicher Aufsicht spielen:

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